Amazon in der Kritik: Verstoß gegen Preisangabenverordnung bei Prime Deal Days?

Amazon Prime Day
Quelle: Amazon

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat schwere Vorwürfe gegen Amazon erhoben.

Der Online-Riese soll während der letzten Prime Deal Days gegen die Preisangabenverordnung verstoßen haben.

Update: Mittlerweile hat sich auch Amazon dazu geäußert, eine Amazon-Sprecherin sagte:

„Die Vorwürfe der Verbraucherzentrale sind inkorrekt, die Entscheidung des EuGH betraf eine andere Fallkonstellation. Bei Amazon setzen wir alles daran, Kund:innen niedrige Preise und eine möglichst große Auswahl zu bieten, denn wir wissen, dass dies entscheidend ist, um das Vertrauen der Kund:innen aufzubauen und zu erhalten. Um Kund:innen zu helfen, Preise zu vergleichen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen und die besten Angebote zu finden, informieren wir sie über Preise und Angebote bei Amazon.de. Dabei orientieren wir uns an aktuellen Branchenstandards und halten uns an die geltenden Gesetze und regulatorischen Vorgaben.“

Angebliche Tricks bei den Preisangaben

Bei den heiß erwarteten Prime Deal Days lockt Amazon seine Kunden mit vermeintlichen Schnäppchen und hohen Rabatten. Doch hinter diesen vermeintlichen Angeboten könnte mehr stecken, als auf den ersten Blick ersichtlich ist. Die Verbraucherzentrale wirft Amazon vor, bei den Preisangaben getrickst zu haben.

Konkret geht es um die Angabe von durchgestrichenen Preisen und prozentualen Rabatten. Diese sollen sich laut Amazon oft auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder auf einen durchschnittlichen Kundenpreis beziehen. Die Verbraucherzentrale hingegen betont, dass gesetzlich vorgeschrieben ist, dass sich solche Rabatte auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen müssen.

EuGH-Urteil als Grundlage

Die Verbraucherzentrale stützt ihre Vorwürfe auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem vergangenen Jahr. Dieser hatte bereits klargestellt, dass bei der Angabe von Preisreduzierungen immer der niedrigste Preis der letzten 30 Tage als Referenz dienen muss.

Verbraucher werden getäuscht

„Amazon täuscht mit dieser Werbung eine besondere Attraktivität der Angebote vor, die es so nicht gibt“, kritisiert Oliver Buttler, Abteilungsleiter bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Durch die Verwendung von UVPs und Durchschnittspreisen als Vergleichsbasis würden Verbraucher in die Irre geführt und dazu verleitet, impulsive Kaufentscheidungen zu treffen.

Rechtliche Schritte eingeleitet

Die Verbraucherzentrale hat aufgrund der mutmaßlichen Verstöße rechtliche Schritte gegen Amazon eingeleitet. Ziel ist es, für mehr Transparenz bei Preisangaben im Online-Handel zu sorgen und Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen.

Quelle(n):
teltarif.de

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