Amazon in der Kritik: Verstoß gegen Preisangabenverordnung bei Prime Deal Days?
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat schwere Vorwürfe gegen Amazon erhoben.
Der Online-Riese soll während der letzten Prime Deal Days gegen die Preisangabenverordnung verstoßen haben.
Angebliche Tricks bei den Preisangaben
Bei den heiß erwarteten Prime Deal Days lockt Amazon seine Kunden mit vermeintlichen Schnäppchen und hohen Rabatten. Doch hinter diesen vermeintlichen Angeboten könnte mehr stecken, als auf den ersten Blick ersichtlich ist. Die Verbraucherzentrale wirft Amazon vor, bei den Preisangaben getrickst zu haben.
Konkret geht es um die Angabe von durchgestrichenen Preisen und prozentualen Rabatten. Diese sollen sich laut Amazon oft auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder auf einen durchschnittlichen Kundenpreis beziehen. Die Verbraucherzentrale hingegen betont, dass gesetzlich vorgeschrieben ist, dass sich solche Rabatte auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen müssen.
EuGH-Urteil als Grundlage
Die Verbraucherzentrale stützt ihre Vorwürfe auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem vergangenen Jahr. Dieser hatte bereits klargestellt, dass bei der Angabe von Preisreduzierungen immer der niedrigste Preis der letzten 30 Tage als Referenz dienen muss.
Verbraucher werden getäuscht
„Amazon täuscht mit dieser Werbung eine besondere Attraktivität der Angebote vor, die es so nicht gibt“, kritisiert Oliver Buttler, Abteilungsleiter bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Durch die Verwendung von UVPs und Durchschnittspreisen als Vergleichsbasis würden Verbraucher in die Irre geführt und dazu verleitet, impulsive Kaufentscheidungen zu treffen.
Rechtliche Schritte eingeleitet
Die Verbraucherzentrale hat aufgrund der mutmaßlichen Verstöße rechtliche Schritte gegen Amazon eingeleitet. Ziel ist es, für mehr Transparenz bei Preisangaben im Online-Handel zu sorgen und Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen.
Quelle(n):
teltarif.de
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