Amazon Prime Preiserhöhung: Gericht erklärt Klausel für unwirksam – Chance auf Rückerstattung?
Es gibt Neuigkeiten rund um die Preiserhöhung von Amazon Prime im September 2022. Das Landgericht Düsseldorf hat eine wichtige Entscheidung getroffen, die für viele Prime-Mitglieder relevant sein könnte.
Amazon hatte die Preise für seine Prime-Mitgliedschaft erhöht. Der monatliche Beitrag stieg von 7,99 Euro auf 8,99 Euro, und der Jahresbeitrag erhöhte sich deutlich von 69 Euro auf 89,90 Euro. Diese Preisanpassung erfolgte ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kunden.
Das Landgericht Düsseldorf hat nun die von Amazon verwendete Klausel zur Preisanpassung für ungültig erklärt. Das bedeutet, dass die Preiserhöhung ohne die aktive Zustimmung der Kunden möglicherweise nicht rechtens war. Amazon hat die Möglichkeit, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen. Das Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig.
Durch das Urteil besteht die Möglichkeit, dass du zu viel gezahltes Geld zurückfordern kannst. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) plant deshalb eine Sammelklage gegen Amazon.
Die Verbraucherzentrale NRW bereitet eine Sammelklage vor, um den betroffenen Kunden die Rückforderung zu ermöglichen. Bei einer jährlichen Prime-Mitgliedschaft könnten dies bis zu 62,70 Euro pro Person sein, bei monatlicher Zahlung bis zu 28 Euro. Da es viele Prime-Mitglieder in Deutschland gibt, könnte sich die Gesamtsumme der Rückerstattungen auf einen hohen Millionenbetrag belaufen.
Wenn du dich für die Sammelklage interessierst und über den weiteren Verlauf informiert werden möchtest, kannst du dich auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW für einen Newsletter anmelden. Dort erhältst du alle wichtigen Informationen zum Verfahren und zur Eröffnung des Klageregisters.
Quelle(n):
Caschys Blog
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