Anschaffungskosten von Laptop, Handy, Tablet & Co.: Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten

domenico-loia-hGV2TfOh0ns-unsplash
Foto von Domenico Loia auf Unsplash

In Deutschland ist vielen Menschen bekannt, dass die Anschaffungskosten für elektronische Geräte wie Laptops, Smartphones oder Tablets steuerlich absetzbar sind. Allerdings fehlt oft das genaue Verständnis darüber, wie dieser Prozess funktioniert und welche Bedingungen erfüllt sein müssen. Aus diesem Grund liefert dieser Artikel die wichtigsten Informationen zum Thema und hilft so dabei, bei der nächsten Steuererklärung bares Geld zu sparen.

Es gibt keine Mindestgrenze für die Anschaffungskosten

Bei Anschaffungskosten handelt es sich laut Lexware um Aufwendungen für den Kauf eines Wirtschaftsgutes und die für die Inbetriebnahme erforderlichen Maßnahmen.

Jemand, der beispielsweise einen Laptop in einem Online-Shop kauft und zusätzlich zehn Euro für Versandkosten bezahlt, kann diese Versandspesen den Anschaffungskosten hinzufügen. Eine Mindestgrenze hat der Gesetzgeber hier nicht vorgesehen.

Es gibt dennoch einige wichtige Faktoren, die berücksichtigt werden müssen. Dabei geht es auch darum, ob die Anschaffungskosten als Privatperson oder Unternehmer geltend gemacht werden.

Privatpersonen vs. Unternehmen: Die Unterschiede bei den Anschaffungskosten

Als Privatperson ist es wichtig, zunächst die entsprechenden Belege aufzuheben und sie in weiterer Folge bei der nächsten Steuererklärung als Werbungskosten anzuführen.

Seit dem Jahr 2021 gibt es dafür auch nicht mehr die vorher geltende Grenze von EUR 952,00. Somit ist es auch möglich, einen Laptop mit einem höheren Wert von der Steuer abzusetzen. Auch über die Nutzungsdauer kann jede Privatperson selbst entscheiden. In der Steuererklärung kann angegeben werden, ob das Gerät für ein Jahr oder länger genutzt werden soll.

Bei Unternehmen sieht die Sache ein wenig anders aus: Um die steuerlichen Vorteile als in diesem Fall nutzen zu können, ist es entscheidend, die Anschaffungskosten für die Vermögenswerte genau zu ermitteln und ordnungsgemäß in die Bilanz aufzunehmen.

Die Umsatzsteuer wird im Gegensatz zu Privatpersonen bei der Berechnung der Anschaffungskosten nicht berücksichtigt. Es werden also die Nettokosten herangezogen. Für Unternehmer, die nicht berechtigt sind, die Vorsteuer geltend zu machen, gelten jedoch wieder andere Regeln: Sie dürfen genauso wie Privatpersonen die Mehrwertsteuer in die Berechnung einbeziehen.

Die Geräte müssen zum Teil beruflich genutzt werden

Um Laptops, Smartphones und andere technische Geräte von der Steuer abzusetzen, müssen sie zumindest zum Teil beruflich genutzt werden. Das Bundesfinanzministerium hat das Minimum hier mit zehn Prozent festgelegt. Wer seine Geräte zu 90 Prozent oder mehr beruflich nutzt, kann die Anschaffungskosten sogar zur Gänze absetzen.

Für viele stellt sich dabei allerdings die Frage: Was bedeutet es, meinen Laptop beruflich zu nutzen? Grundsätzlich ist es dafür bereits ausreichend, berufliche Mails zu beantworten oder eine Präsentation auf dem Rechner zu erstellen. Für alle, die gerade auf Jobsuche sind, gilt auch das Schreiben von Bewerbungen als berufliche Nutzung.

Die Nutzung muss nicht nachgewiesen werden

Einen Nachweis für die berufliche Verwendung der technischen Geräte zu erbringen, ist nur in begrenztem Maße erforderlich. Je nach Beruf wird eine bestimmte berufliche Nutzung automatisch zugeschrieben. Das prozentuelle Ausmaß ist dabei von der jeweiligen Berufssparte abhängig. Bei digitalen Berufen wie Web-Entwicklern oder Online-Marketing-Spezialisten wird hier ein höherer Wert festgelegt als bei anderen Berufen.

Wer der Meinung ist, dass der Anteil in seinem Fall zu niedrig angesetzt ist, hat die Möglichkeit, dem Gesetzgeber mit entsprechenden Aufzeichnungen einen höheren beruflichen Anteil nachzuweisen. Dieser Prozess ist zwar verhältnismäßig aufwendig, kann sich jedoch lohnen, wenn der Laptop tatsächlich ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet wird.

Wichtig: Es ist nicht nur möglich, die Kosten für die Geräte selbst, sondern auch für das Zubehör steuerlich abzusetzen. Wenn beispielsweise neben dem Laptop auch eine Maus, eine Tastatur und ein externer Monitor erworben werden, können die Anschaffungskosten für dieses Zubehör in der Steuererklärung angegeben werden. Dies schließt auch Kosten für Verbrauchsmaterialien wie Papier und Toner für Drucker mit ein.

Links mit einem * sind Partner-Links. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalte ich ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Danke für eure Unterstützung!

Um über alle News auf dem Laufenden zu bleiben, folge mir auf Google News oder Telegram, WhatsApp, Mastodon, Threads, Bluesky oder auf Facebook oder abonniere meinen RSS-Feed!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert