Blitzer-Warn-Apps auf Smartphones: Endlich deutlicher definiert

Endlich ist deutlicher definiert worden, was mit der Nutzung der Blitzer-Warn-Apps auf Smartphones erlaubt ist und was nicht. Jedoch ist auch dieses mal wieder eine kleine Gesetzeslücke zu finden.

Die Nutzung von Blitzer-Warn-Apps auf Smartphones war nach der Straßenverkehrsordnung nicht direkt verboten. Jedoch hat nun der Bundesrat einen wichtigen Satz in seiner Novelle der StVO ergänzt.

„Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.

Bundesrat

Jedoch gilt das nur für den Fahrer. Denn weiterhin ist nicht ganz genau geklärt, was mit dem Beifahrer und dessen Smartphone ist.

Denn hier ist es wohl noch so, dass der Beifahrer entsprechend den Fahrer vor Blitzern warnen könnte. Doch das wird bestimmt auch noch mal irgendwann rechtlich sicher geklärt werden.

„Laut der Verordnungsbegründung wären von der vorgeschlagenen Regelung künftig allerdings auch Navigationssysteme umfasst, die auf Verkehrsüberwachungsmaßnahmen hinweisen, selbst wenn die entsprechende Funktion deaktiviert wird. Darüber hinaus würde die vorgeschlagene Regelung ausweislich der Begründung der Verordnung auch Mobiltelefone, auf denen sogenannte Blitzer-Apps installiert sind, umfassen. Diese dürften vom Fahrzeugführer nicht mitgeführt werden.“

Bundesrat

Heißt also, dass ab sofort ein Smartphone, auf dem eine Blitzer App o.ä. installiert ist, nicht mehr im Auto mitgeführt werden darf. Auch wenn die App nicht eingeschaltet ist.

Dies zu kontrollieren ist aber unmöglich, schließlich dürfen Polizisten bisher noch nicht die Smartphones der Fahrer kontrollieren.

Wer jedoch mit einer Blitzer-App im Straßenverkehr erwischt wird, muss mit einem Bußgeld bis EUR 75,00 und einem Punkt in Flensburg rechnen.

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