Broadcom-Patentstreit mit Netflix: Gericht in München erlässt einstweilige Verfügung
Broadcom hat im Patentstreit mit Netflix einen wichtigen Sieg errungen. Das Landgericht München hat entschieden, dass Netflix ein Broadcom-Patent im Zusammenhang mit der Videokodierung HEVC/H.265 verletzt. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung, mit der Netflix aufgefordert wird, weitere Verletzungen in Deutschland zu unterlassen.
Das Urteil betrifft das europäische Patent EP 2 575 366 („366-Patent“), das wichtige Merkmale der digitalen Videoverarbeitung abdeckt, die häufig bei der HEVC/H.265-Videocodierung verwendet werden. Das Gericht entschied, dass Netflix das „366-Patent“ durch die Übertragung von HEVC-Videos verletzt, die Netflix zur Bereitstellung von Ultra-HD-Inhalten für seine Nutzer verwendet.
Die daraus resultierende einstweilige Verfügung verbietet Netflix, bestimmte Video-Streaming-Dienste anzubieten, die die patentierte Technologie von Broadcom verwenden. Dies könnte Netflix dazu zwingen, sein Angebot an Ultra-HD-Inhalten in Deutschland einzuschränken oder sogar ganz einzustellen.
Netflix kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen. Das Unternehmen hat das Urteil bislang nicht kommentiert.
Quelle(n):
Broadcom
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