Bundesnetzagentur sorgt für schnelles Internet
Ein Haushalt in Niedersachsen hat nun endlich Zugang zu schnellem Internet und Telefon dank der Bundesnetzagentur.
Die Behörde hat erstmals einen Anbieter verpflichtet, einen Haushalt mit angemessenen Telekommunikationsdiensten zu versorgen, nachdem die vorhandenen Angebote nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprachen.
Der Fall begann mit einer Verbraucherbeschwerde. Der Kunde bemängelte einen zu teuren Internetanschluss und die mangelhafte Leistung. Die Bundesnetzagentur stufte den Fall als Unterversorgung ein und forderte alle Anbieter in der Region auf, die Mindestversorgung freiwillig sicherzustellen.
Nachdem keine Lösung gefunden werden konnte, leitete die Behörde ein Verpflichtungsverfahren ein. Ein Anbieter wurde ausgewählt, um den Haushalt mit einer Mindestversorgung zu versorgen. Diese umfasst:
- Download-Geschwindigkeit: mindestens 10 Megabit pro Sekunde
- Upload-Geschwindigkeit: mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde
- Latenz: maximal 150 Millisekunden
- Preis: erschwinglich
Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen
Seit Dezember 2021 haben alle Bürger in Deutschland ein Recht auf schnelles Internet und Telefon. Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung der Mindestversorgungswerte, die seit Juni 2022 gelten.
Aktuell werden rund 130 weitere Beschwerdeverfahren geprüft. Die Bundesnetzagentur wird weiterhin aktiv gegen Unterversorgung vorgehen und dafür sorgen, dass alle Menschen in Deutschland Zugang zu einer angemessenen Telekommunikationsinfrastruktur haben.
Quelle(n):
Pressemitteilung
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