Bundesrat beschließt: Mehr Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung schwerer Kriminalität

Hacker am PC

Der Bundesrat hat sich für eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, um Ermittlungsbehörden bei der Bekämpfung schwerer Straftaten, insbesondere von Kinderpornografie, bessere Möglichkeiten zu geben.

Warum Vorratsdatenspeicherung?

Die Entscheidung des Bundesrats ist umstritten, aber die Befürworter betonen die Notwendigkeit, Ermittlern mehr Instrumente an die Hand zu geben. Besonders bei schweren Straftaten wie Kinderpornografie könne die IP-Adresse oft der einzige entscheidende Hinweis sein.

Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein argumentierte, ohne die Möglichkeit zur Speicherung von IP-Adressen sei der Ermittlungserfolg oft vom Zufall abhängig.

Rechtsgrundlage und Kritik

Der Europäische Gerichtshof hatte die bisherige Praxis der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für unzulässig erklärt. Allerdings hatte er auch klargestellt, dass eine begrenzte Speicherung von IP-Adressen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sei.

Kritiker befürchten, dass eine flächendeckende Speicherung von IP-Adressen zu einer Überwachung der Bevölkerung führen könnte und die Privatsphäre einschränkt. Sie fordern stattdessen eine stärkere Verschlüsselung von Daten und eine bessere Prävention von Straftaten.

Politische Diskussion und Kompromisse

Die Entscheidung des Bundesrats hat eine politische Diskussion ausgelöst. Bundesjustizminister Marco Buschmann plädiert für ein sogenanntes „Quick Freeze“-Verfahren, bei dem Daten erst dann gespeichert werden, wenn ein konkreter Verdacht besteht. Bundesinnenministerin Nancy Faeser unterstützt zwar grundsätzlich die Speicherung von IP-Adressen, sieht aber noch Klärungsbedarf.

Die Grünen und die SPD fordern strenge Datenschutzbestimmungen und eine klare gesetzliche Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung.

Quelle(n):
teltarif.de

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