Bundesregierung beschließt neues Gesetz für Naturgefahrenportal

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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Entwicklung und Bereitstellung eines „Naturgefahrenportals“ vorsieht. Das Portal soll vom Deutschen Wetterdienst betrieben werden und ab Sommer 2024 Informationen zu Naturgefahren wie Hochwasser und Unwetter bereitstellen.

Reaktion auf Hochwasserkatastrophe

Das Gesetz ist eine Reaktion auf die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021. Damals starben mehr als 130 Menschen und es entstanden Schäden in Milliardenhöhe. Das Portal soll dazu beitragen, die Bevölkerung besser vor Naturgefahren zu schützen.

Leichter und barrierefreier Zugang

Das Portal soll den Bürgern einen einfachen und barrierefreien Zugang zu Vorsorge- und Warninformationen ermöglichen. Das Portal wird in Deutsch und weiteren Sprachen zur Verfügung stehen und soll auch für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein.

Teil des bestehenden Warnsystems

Das Portal wird Teil des bestehenden Warnsystems in Deutschland. Für konkrete Informationen und Warnungen sind jedoch die Länder und Kommunen zuständig. Das Portal versteht sich daher als Ergänzung zu anderen Warndiensten.

Hochwasser, Waldbrände und Lawinen

Das Portal wird zunächst Informationen zu Hochwasser und Unwettern bereitstellen. Später sollen auch Informationen zu Sturmfluten, Waldbränden und Lawinen hinzukommen.

Wichtiges Signal an die Bevölkerung

Der Deutsche Wetterdienst begrüßt das neue Gesetz. „Es ist ein wichtiges Signal an die Bevölkerung, dass wir uns mit aller Kraft gegen Naturgefahren wappnen“, sagte DWD-Präsident Prof. Dr. Gerhard Adrian. „Das Portal wird uns helfen, die Bevölkerung besser zu informieren und zu schützen.“

Quelle(n):
Pressemitteilung

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