Deutschland setzt auf E-Mobilität: Pflicht zur Schnellladesäule an jeder Tankstelle ab 2028
Die Bundesregierung treibt den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos weiter voran.
Wie aus einem neuen Gesetzentwurf hervorgeht, sollen künftig alle Tankstellen mit mindestens 200 Standorten verpflichtet sein, ab 2028 mindestens eine Schnellladesäule zu betreiben.
Hintergrund der Gesetzesänderung
Die wachsende Zahl von Elektroautos erfordert ein dichtes Netz an Lademöglichkeiten. Um dieses Ziel zu erreichen, plant die Bundesregierung, die bestehenden Tankstellen zur Installation von Schnellladesäulen zu verpflichten. Dies soll dazu beitragen, die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage an Ladepunkten zu schließen und das Vertrauen der Verbraucher in die Elektromobilität zu stärken.
Flexibilität für Tankstellenbetreiber
Um den Tankstellenbetreibern bei der Umsetzung der neuen Vorgaben entgegenzukommen, sieht der Gesetzentwurf einen gewissen Spielraum vor. So können bis zu 50 Prozent der vorgeschriebenen Ladepunkte an einem anderen Standort innerhalb eines Radius von 1.000 Metern errichtet werden. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung an lokale Gegebenheiten und wirtschaftliche Überlegungen.
Ausblick
Mit dieser Gesetzesänderung unterstreicht die Bundesregierung ihr Engagement für den Ausbau der Elektromobilität. Die Verpflichtung zur Installation von Schnellladesäulen an Tankstellen ist ein wichtiger Schritt, um eine flächendeckende Ladeinfrastruktur aufzubauen und die Elektromobilität für alle zugänglich zu machen.
Quelle(n):
Deutscher Bundestag
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