Einheitliches Ladegerät: Deutschland muss EU-Richtlinie umsetzen

Deutschland Flagge

Die Europäische Union hat vor gut einem Jahr eine Richtlinie für einheitliche Ladegeräte verabschiedet. Ziel der Richtlinie ist es, die Verbraucherfreundlichkeit zu erhöhen, Elektroschrott zu reduzieren und Ressourcen zu schonen. In Deutschland steht die Umsetzung der Richtlinie noch aus. Der dafür notwendige Gesetzesentwurf liegt der Bundesregierung nun vor und muss dort beraten und verabschiedet werden.

Die Richtlinie sieht vor, dass ab dem 28. Dezember 2024 alle neuen elektronischen Geräte mit einem USB-C-Anschluss ausgestattet sein müssen. Dazu gehören Smartphones, Tablets, Laptops, Kameras, Kopfhörer und tragbare Spielekonsolen. Für alle anderen Geräte gilt eine Übergangsfrist bis zum 28. April 2028.

Die Richtlinie wird von verschiedenen Seiten kritisiert. So befürchten einige Unternehmen, dass die höheren Kosten für die Umstellung auf USB-C zu höheren Preisen für die Verbraucher führen werden. Andere Kritiker argumentieren, dass die Richtlinie zu einer Einschränkung des Wettbewerbs führen wird, da Unternehmen nur noch einen Ladeanschluss anbieten können.

Wann die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie verabschieden wird, ist noch unklar. Die Richtlinie gilt jedoch als beschlossene Sache, so dass die Umsetzung in Deutschland in den nächsten Monaten erwartet wird.

Quelle(n):
Bundestag

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