EU-Kommission sieht Verstoß gegen EU-Recht bei Elon Musks X-Plattform
Die EU-Kommission hat eine vorläufige Einschätzung getroffen, dass die Online-Plattform X, ehemals Twitter, gegen EU-Recht verstößt. Grund dafür ist die Verifizierungsfunktion der Plattform, der sogenannte blaue Haken.
Die Kommission wirft X vor, Nutzer mit dem blauen Haken in die Irre zu führen. Ursprünglich wurde der blaue Haken nur an verifizierte Profile von Prominenten, Politikern und anderen Personen des öffentlichen Lebens vergeben. So konnten Nutzer auf einen Blick erkennen, ob es sich um den echten Account einer Person handelte.
Nach der Übernahme von Twitter durch Elon Musk wurde die Verifizierung jedoch grundlegend geändert. Mit dem kostenpflichtigen Abo „X Verified“ kann nun jeder Nutzer den begehrten blauen Haken erhalten, unabhängig von seiner Bekanntheit oder öffentlichen Relevanz.
Die EU-Kommission kritisiert, dass durch diese Änderung die ursprüngliche Funktion des blauen Hakens verloren geht. Nutzer können nun nicht mehr anhand des blauen Hakens erkennen, ob es sich um den echten Account einer Person handelt. Dies kann zu einer Vermischung von Fakten und Falschinformationen auf der Plattform führen und die Meinungsbildung der Nutzer beeinträchtigen.
Die EU-Kommission hat X eine Frist gesetzt, um die Bedenken der Behörde zu beheben. Falls X keine angemessenen Maßnahmen ergreift, droht dem Unternehmen eine hohe Geldstrafe. Die Höhe der Strafe kann bis zu 6 % des globalen Jahresumsatzes des Unternehmens betragen.
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