EU nimmt Apple ins Visier: Geoblocking im App Store und Co. im Fokus
Apple steht erneut im Fokus der EU-Kommission. Diesmal geht es um die Frage, ob der Tech-Gigant gegen europäische Verbraucherschutzbestimmungen verstößt, indem er sogenannte Geoblocking-Praktiken anwendet.
Was ist Geoblocking?
Geoblocking bedeutet, dass der Zugriff auf digitale Inhalte wie Apps, Musik oder Filme von der geografischen Lage des Nutzers abhängig gemacht wird. Das heißt, ein Nutzer in Deutschland kann möglicherweise nicht auf dieselben Inhalte zugreifen wie ein Nutzer in Frankreich.
Das Netzwerk für den Verbraucherschutz (CPC) hat bei verschiedenen Apple-Diensten wie dem App Store, Apple Music und iTunes Store mehrere problematische Praktiken identifiziert. So können Nutzer beispielsweise:
- Nur auf die Benutzeroberfläche des Landes zugreifen, in dem sie ihr Apple-Konto registriert haben. Eine Änderung ist oft schwierig und umständlich
- Nur mit Zahlungsmitteln bezahlen, die im Land der Kontoregistrierung ausgestellt wurden
- Keine Apps aus anderen EU-Ländern herunterladen, selbst wenn sie sich dort vorübergehend aufhalten
Diese Einschränkungen verstoßen möglicherweise gegen europäische Verbraucherschutzbestimmungen, die darauf abzielen, den freien Warenverkehr innerhalb der EU zu gewährleisten.
Apple hat nun einen Monat Zeit, um auf die Vorwürfe des CPC-Netzwerks zu reagieren und Vorschläge zur Behebung der Probleme zu unterbreiten. Sollte Apple keine zufriedenstellende Lösung finden, könnten nationale Behörden weitere Schritte einleiten.
Bereits im vergangenen Jahr hatte das CPC-Netzwerk ähnliche Erfolge bei Google erzielt. Der Konzern verpflichtete sich damals, den länderübergreifenden Zugang zum Google Play Store zu verbessern.
Quelle(n):
EU
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