EU-Parlament verabschiedet Gesetzentwurf für austauschbare Handy-Akkus
Vor einem Jahrzehnt verfügten Mobiltelefone über herausnehmbare Akkus, die sich leicht austauschen ließen. Als zusätzliches Zubehör waren Ersatzakkus im Handel erhältlich. Diese Zeiten sind aber lange vorbei.
Irgendwann führte Apple die Praxis ein, Klebematerialien zum Befestigen von Komponenten zu verwenden. Dies ermöglichte zwar schlankere Geräte, das erste Opfer war jedoch der Akku. Die neuen Akkus waren nicht mehr austauschbar, zumindest nicht für den Durchschnittsbenutzer. Heutzutage erfordert der Akkuwechsel bei den meisten Mobiltelefonen den Besuch eines Servicecenters oder den Besitz von Spezialwerkzeugen und Fachkenntnissen.
Im Rahmen einer umfassenderen Initiative zum „Recht auf Reparatur“ wurde darüber diskutiert, austauschbare Akkus in Geräten vorzuschreiben. Das bedeutet, dass Geräte so konzipiert sein müssen, dass Akkus einfach ausgetauscht werden können, ohne dass spezielle Werkzeuge oder Fachkenntnisse erforderlich sind.
Nun hat das Europäische Parlament diesen Beschluss fast einstimmig angenommen. Konkret handelt es sich um eine Regelung, die die Verwendung von Klebematerialien zum Verbinden von Bauteilen verbietet und so eine einfachere Reparatur ermöglicht.
Daher müssen Akkus anders in das Gerät verbaut werden, da sie normalerweise mit Klebstoff auf der Rückseite des Displays befestigt werden. Diese Änderung wird sich zweifellos positiv auf die Umwelt auswirken, da weniger Geräte wegen leerer Akkus entsorgt werden. Die Wiedereinführung austauschbarer Akkus soll dieses Problems minimieren.
Da bislang nur die Europäische Union eine solche Regelung umgesetzt hat, bleibt es ungewiss, wie andere Regionen auf diese Entscheidung reagieren werden. Die Hersteller haben nun bis 2027 Zeit, ihre Produktionspläne und Anlagen an diese Regelung anzupassen.
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