EU will Gesichtserkennung für Bagatelldelikte erlauben

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Quelle: Europäische Union

Die Europäische Union plant, die Beschränkung der Gesichtserkennung auf die Verfolgung schwerer Straftaten aufzuheben. Das würde den Weg für die Einführung biometrischer Massenüberwachung in Europa freimachen.

Der digitale Freiheitskämpfer und Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) warnt vor den Folgen dieses Gesetzes. Er sagt:

„Mit diesem KI-Gesetz will die EU China offenbar nicht nur technologisch sondern auch innenpolitisch nacheifern. Dass fehleranfällige Gesichtserkennung in Videoüberwachungsmaterial jetzt schon bei Bagatellstraftaten zum Einsatz kommen soll, fällt hinter die eigene Pressemitteilung des EU-Parlaments zurück. So wird es Städten möglich, unter dem Schlagwort ‚Hausfriedensbruch‘ Obdachlose zu verdrängen, wie im italienischen Como geschehen, oder Sprayer wegen ‚Sachbeschädigung‘ zu verfolgen.“

Dr. Patrick Breyer

Breyer befürchtet, dass die Gesichtserkennung in Europa zu einem Standardinstrument werden könnte, wie sie es bereits in den USA ist. Dort führt sie immer wieder zu falschen Festnahmen.

Auch die Gesichtserkennung unter Demonstrierenden, wie sie nach dem G20-Gipfel in Hamburg eingesetzt wurde, würde mit dem neuen Gesetz nicht verhindert.

Breyer kritisiert zudem, dass die Massenüberwachung mit dem neuen Gesetz komplett anlasslos erfolgen könnte. Ein Anfangsverdacht, Indiz oder eine kürzlich begangene Straftat wäre dafür nicht notwendig. Ob dies allerdings juristisch zulässig wäre, müsste noch geklärt werden.

Die Verhandlungen über den AI-Act sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Quelle(n):
Tarnkappe.info

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