EuGH verbietet Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Sieg für die digitale Privatsphäre

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem wegweisenden Urteil die generelle Schwächung der sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) verboten.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass E2EE eine wichtige Rolle beim Schutz der Bürger und Unternehmen vor Cyberkriminalität und unbefugter Datenweitergabe spielt. Das Urteil hat weitreichende Folgen für die Pläne der EU-Kommission zur Chatkontrolle und stellt einen wichtigen Sieg für die digitale Privatsphäre dar.

Der EGMR stellte in seinem Urteil fest, dass E2EE ein „unverzichtbares Instrument“ zum Schutz der Privatsphäre und der Sicherheit der Kommunikation im digitalen Zeitalter ist. Die Schwächung von E2EE durch Hintertüren würde diese Sicherheit gefährden und könnte auch von kriminellen Netzwerken ausgenutzt werden.

Das Gericht betonte, dass es andere, weniger invasive Methoden zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation gibt, wie z. B. den Einsatz von Staatstrojanern oder die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ).

Das Urteil des EGMR dürfte erhebliche Auswirkungen auf die geplante Chatkontrolle der EU-Kommission haben. Die Kommission hatte ursprünglich gefordert, dass alle Messaging-Anbieter eine „client-side scanning“-Technologie einsetzen, die es den Behörden ermöglichen würde, alle Nachrichten auf verdächtige Inhalte zu durchsuchen.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass diese Technologie die Privatsphäre aller Nutzer unverhältnismäßig stark beeinträchtigen würde. EU-Abgeordnete wie Patrick Breyer (Piratenpartei) begrüßten das Urteil des EGMR als „grandiosen Sieg“ für die digitale Privatsphäre. Breyer betonte, dass die Chatkontrolle 2.0-Pläne der EU-Kommission „illegal“ seien und die flächendeckende Überwachung Unverdächtiger beinhalteten.

Quelle(n):
Tarnkappe.info

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