Europäische Kommission leitet formelles Verfahren gegen X gemäß dem Digital Services Act ein
Die Europäische Kommission hat ein formelles Verfahren gegen X eingeleitet, um zu prüfen, ob das Unternehmen gegen den Digital Services Act (DSA) verstoßen hat. Das Verfahren konzentriert sich auf vier Bereiche: die Bekämpfung der Verbreitung illegaler Inhalte, die Bekämpfung der Informationsmanipulation, die Transparenz und die Verwendung von Dark Patterns.
Die Kommission hat das Verfahren eingeleitet, nachdem sie eine vorläufige Untersuchung durchgeführt hatte, die auf Beschwerden von Bürgern und Organisationen aus der EU beruhte. Die Kommission hat festgestellt, dass es Hinweise darauf gibt, dass X möglicherweise gegen folgende Bestimmungen des DSA verstoßen hat:
- Artikel 34 Absatz 1, 2 und 3: Verpflichtung von VLOPs, systemische Risiken zu identifizieren und zu beheben, einschließlich der Verbreitung illegaler Inhalte.
- Artikel 16 Absatz 5 und 6: Verpflichtung von Online-Plattformen, Nutzer über Entscheidungen zur Inhaltsmoderation zu informieren und Rechtsbehelfsmöglichkeiten anzubieten.
- Artikel 25 Absatz 1: Verpflichtung von VLOPs, ihre Plattform transparent zu gestalten.
- Artikel 39 und 40: Verpflichtung von VLOPs, Forschern Zugang zu Daten zu gewähren und Dark Patterns zu vermeiden.
Die Kommission hat X nun die Gelegenheit gegeben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Wenn die Kommission nach Abschluss ihrer Untersuchung feststellt, dass X gegen den DSA verstoßen hat, kann sie eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, darunter:
- Eine Aufforderung an X, die Verstöße abzustellen.
- Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
- Die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Nichteinhaltung.
Die Einleitung eines formellen Verfahrens gegen X ist ein wichtiger Schritt für die Durchsetzung des DSA. Es zeigt, dass die Kommission entschlossen ist, sicherzustellen, dass Online-Plattformen ihre Verantwortung gegenüber den Nutzern und der Gesellschaft erfüllen.
Quelle(n):
European Commission
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