Google patentiert Bedienung über die Haut bei Google Pixel Watch und Pixel Buds
Letztes Jahr wurde die relativ günstige Pixel Buds A-Serie veröffentlicht. Es ist sicherlich nicht undenkbar, dass noch in diesem Jahr eine neue Pro-Variante erscheint, als Nachfolger der Pixel Buds 2 aus dem Jahr 2020. Letztere Ohrhörer bieten gegenüber den neueren Buds A diverse Extra-Features , beispielsweise ist es möglich, die Lautstärke anzupassen … durch Gesten.
Inzwischen hat Google ein Patent angemeldet, das diese Funktionalität zu erweitern scheint. Dabei geht es um die Bedienung von Wearables über ein „Skin Interface“ oder die Gestensteuerung über die Haut des Nutzers. Die patentierte Technologie kann auf eine breite Palette tragbarer Produkte angewendet werden, von Ohrstöpseln und Smartwatches bis hin zu Virtual-Reality- Headsets und Smart Glasses.
Google Pixel Wearables mit Gestensteuerung durch die Haut des Benutzers
Mitte 2020 meldete Google LLC bei der WIPO (World Intellectual Property Office) ein Patent für eine „Hautschnittstelle für Wearables: Sensorfusion zur Verbesserung der Signalqualität“ an. Die 27-seitige Dokumentation wurde am 3. März 2022 genehmigt und veröffentlicht.
Derzeit werden Wearables hauptsächlich über Sprachbefehle, dank eines eingebauten Mikrofons, und per Touch-Eingabe bedient. Eine physische Eingabe (z. B. eine Berührung oder ein Antippen) kann jedoch unerwünschte Geräusche oder Unbehagen für den Benutzer verursachen. Außerdem kann laut Google eine Berührung die Leistung der Antenne beeinträchtigen. Der amerikanische Hersteller hat sich etwas einfallen lassen: Skin-Gestensteuerung.
Der Benutzer kann eine Wisch- oder Tippgeste auf der Haut seines Körpers in der Nähe des Wearables ausführen. Die Geste erzeugt eine mechanische Welle, dann erkennen Sensoren und ein Beschleunigungsmesser die Bewegung und bestimmen die Art der Geste. Dazu wird die Sensor Fusion-Technologie verwendet – bei der die Daten mehrerer Sensoren für eine genaue Erkennung kombiniert werden.
Die Geste bestimmt, welcher Eingabebefehl dazu gehört. Man kann vertikal oder seitwärts wischen, und es ist auch möglich, zu tippen – kurz oder lang, mit einem oder mehreren Fingern. Auf diese Weise kann der Benutzer verschiedene Steuerelemente steuern – wie z. B. das Annehmen oder Beenden eines Anrufs, das Anpassen der Lautstärke, das Vor- oder Zurückspulen von Audio usw..
Wichtig ist hierbei, dass der Benutzer die Bewegung nahe am tragbaren Gerät ausführt. Bei den Pixel Buds kann dies durch Berühren der Haut vor dem Ohr oder durch Klopfen an der Schläfe erfolgen. Es können mehrere Berührungsbereiche mit Formen gebildet werden, die von einer Sonnenfinsternis bis zu einem Rechteck oder Kreis reichen. Bei der Smartwatch Pixel Watch geht das laut Patentdokumentation per Wischgeste am Handgelenk, am Handrücken oder am Unterarm.
Mithilfe von Machine-Learning-Technologie kann das Wearable zwischen Bewegungen unterscheiden, die nicht als Eingabe gedacht sind und von denen, die als Eingabe gedacht sind. Dadurch kann der Benutzer problemlos mit dem Kopf nicken, kauen, kratzen, gehen und/oder sprechen, ohne dass dies als Eingabegeste eines Benutzers erkannt wird.
Die patentierte Technologie hat mehrere Vorteile. Das Eliminieren der Notwendigkeit, die Ohrstöpsel physisch zu berühren, verringert auch das Risiko, dass sich die Ohrstöpsel unbeabsichtigt im Ohr des Benutzers bewegen, was unangenehm sein kann. Zudem erleichtert die größere Fläche die Eingabe von Gesten.
Diese Vorteile gelten in geringerem Maße auch für eine Smartwatch. Google wird diese Technik wohl zunächst in den Pixel Buds entwickeln wollen, bevor wir eine ähnliche Technik auch in anderen Wearables wie Smartwatches finden werden.
Ob und wann Google die proprietäre Technologie in zukünftigen Pixel Buds- und/oder Pixel Watch-Produkten implementieren wird, ist noch nicht bekannt. Nachdem Sony nun das erste kommerzielle Produkt mit einer solchen Funktionalität auf den Markt gebracht hat, ist es sicherlich nicht undenkbar, dass in den kommenden Jahren weitere Hersteller darauf zurückgreifen werden.
Quelle(n):
LetsGoDigital
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