Internet zu langsam? Minderung oft zu kompliziert – vzbv fordert einfache Regeln

Glasfasern
Foto von Denny Müller auf Unsplash

Das Problem kennen viele: Das Internet zuhause ist langsamer als versprochen.

Doch die geltenden Regeln zur Minderung der Kosten bei schlechter Internetverbindung sind für Verbraucher oft undurchsichtig und kompliziert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert daher eine Reform des Minderungsrechts.

Minderung bei schlechtem Internet: Bürokratie statt Erleichterung

Das aktuelle Verfahren zur Ermittlung einer Minderungsleistung ist für Verbraucher oft ein bürokratischer Aufwand. Die Messung der Internetgeschwindigkeit, die Berechnung der Minderungsrate und die Durchsetzung der Ansprüche gegenüber den Anbietern stellen viele vor große Herausforderungen.

vzbv kritisiert Gesetzesentwurf

Der vzbv hat den aktuellen Gesetzesentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes kritisch bewertet. Zwar sieht der Entwurf eine Mindestminderung von 10% der Grundgebühr vor, doch das reicht aus Sicht des Verbraucherverbands nicht aus. Die Berechnungsmethoden sind weiterhin intransparent und die Verbraucher sind auf komplexe Berechnungen angewiesen.

Was fordert der vzbv?

Der vzbv schlägt folgende Änderungen vor:

  • Pauschale Minderung: Eine monatliche Entschädigung von 15 Euro bei nachweislich schlechter Internetverbindung
  • Vereinfachte Berechnung: Die Bundesnetzagentur soll eine einheitliche Berechnungsmethode für die Minderung festlegen
  • Sonderkündigungsrecht bei Umzug: Ähnlich wie bei Energieverträgen soll ein Sonderkündigungsrecht bestehen, wenn am neuen Wohnort bereits ein Internetvertrag besteht

Eine einfachere und transparentere Regelung zur Minderung bei schlechter Internetverbindung würde Verbrauchern mehr Rechtssicherheit geben und ihnen die Durchsetzung ihrer Ansprüche erleichtern.

Die derzeitigen Regelungen zur Minderung bei schlechter Internetverbindung sind für Verbraucher oft unverständlich und bürokratisch.

Quelle(n):
teltarif.de

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