LinkedIn kassiert Rekordstrafe: 310 Millionen Euro für Datenschutzverstöße

blaue Buchstaben auf Würfel sollen LinkedIn symolisieren

Das größte berufliche Netzwerk der Welt, LinkedIn, muss tief in die Tasche greifen.

Die irische Datenschutzbehörde hat dem Unternehmen eine Rekordstrafe von 310 Millionen Euro auferlegt. Der Grund: Massive Verstöße gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Was ist passiert?

Die französische Bürgerrechtsorganisation „La Quadrature du Net“ hatte bereits 2018 eine Beschwerde gegen LinkedIn eingereicht. Die Organisation kritisierte, dass LinkedIn Nutzerdaten ohne ausreichende Einwilligung für personalisierte Werbung und Verhaltensanalysen genutzt habe. Nach einer mehrjährigen Untersuchung kam die irische Datenschutzbehörde zu dem Schluss, dass die Vorwürfe berechtigt sind.

LinkedIn hat demnach Nutzerdaten ohne eine klare und freiwillige Einwilligung für Werbezwecke verarbeitet und sich fälschlicherweise auf ein „berechtigtes Interesse“ berufen. Diese Vorgehensweise verstößt eindeutig gegen die DSGVO.

Warum so eine hohe Strafe?

Die Rekordstrafe unterstreicht die Bedeutung des Datenschutzes in der EU. Mit dieser Entscheidung sendet die Datenschutzbehörde ein klares Signal an alle Unternehmen: Datenschutzverstöße haben Konsequenzen. Die Höhe der Strafe spiegelt die Schwere der Verstöße wider und soll als abschreckendes Beispiel dienen.

Für LinkedIn-Nutzer bedeutet das Urteil, dass sie in Zukunft mehr Kontrolle über ihre Daten haben werden. Das Unternehmen muss seine Datenschutzpraktiken grundlegend überarbeiten und transparenter kommunizieren, welche Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden.

Die Bedeutung der DSGVO

Der Fall LinkedIn zeigt, dass die DSGVO ein wirksames Instrument zum Schutz der Privatsphäre ist. Unternehmen, die gegen die Verordnung verstoßen, müssen mit hohen Strafen rechnen. Gleichzeitig bietet die DSGVO Unternehmen die Chance, das Vertrauen ihrer Kunden zu gewinnen, indem sie den Datenschutz ernst nehmen.

Update: Eine LinkedIn-Sprecherin hat ein Statement dazu, welches mit der Bitte um Veröffentlichung an mich ging, hier also das Statement:

„Die irische Datenschutzkommission (IDPC) hat heute eine rechtskräftige Entscheidung über Klagen aus dem Jahr 2018 getroffen, die einige unserer digitalen Werbemaßnahmen in der EU betreffen. Wir sind der Meinung, dass wir die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) eingehalten haben, arbeiten aber daran, dass unsere Werbemöglichkeiten dieser Entscheidung bis zur Frist der IDPC entsprechen.“

Quelle(n):
tarnkappe.info

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