Meta verliert Kartellrechtsverfahren vor dem EuGH
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Das höchste Gericht in Europa hat entschieden, dass Kartellbehörden, wie sie auch Unternehmen wie Meta Platforms (Eigentümer von Facebook) beaufsichtigen, das Recht haben, Datenschutzverletzungen zu beurteilen. Dieses Urteil könnte ihnen möglicherweise mehr Flexibilität bei der Untersuchung von Big-Tech-Unternehmen geben.
Der fragliche Fall entstand, als das deutsche Kartellamt Meta mit der Begründung, es handele sich um einen Missbrauch der Marktmacht, anordnete, die Erhebung von Nutzerdaten ohne deren Einwilligung einzustellen. Meta war mit dem Urteil nicht zufrieden und legte Einspruch dagegen ein. Daraufhin beantragte ein deutsches Gericht den Rat des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) mit Sitz in Luxemburg.
Der EuGH prüfte, ob das deutsche Kartellamt seine Zuständigkeit überschritten hatte, indem es seine kartellrechtlichen Befugnisse nutzte, um Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes auszuräumen, der in die Zuständigkeit der nationalen Datenschutzbehörden fällt.
Die EuGH-Richter vertraten die Auffassung, dass kartellrechtliche Untersuchungen die Wettbewerbsbehörde des jeweiligen Mitgliedsstaats dazu verpflichten könnten, zu prüfen, ob das Verhalten des Unternehmens mit Vorschriften über das Wettbewerbsrecht hinaus vereinbar sei.
Der EuGH betonte jedoch auch, dass die Kartellbehörden alle Entscheidungen oder Untersuchungen berücksichtigen müssen, die die zuständige Aufsichtsbehörde im Einklang mit den Vorschriften durchführt.
Als Reaktion auf das Urteil erklärte ein Sprecher von Meta, dass man die Entscheidung des Gerichts bewerten und zu gegebener Zeit weitere Kommentare abgeben werde.
Quelle(n):
Gadgets360
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