Mobilfunkanbieter übermitteln Positivdaten ohne Einwilligung an die Schufa
Eine Auswertung von Schufa-Auskünften durch Verbraucherzentralen hat ergeben, dass fast alle großen deutschen Mobilfunkanbieter Positivdaten ihrer Kundinnen und Kunden ohne deren Einwilligung an die Schufa übermitteln. Positivdaten sind Informationen über laufende Verträge und das Zahlungsverhalten, die sich auf die Kreditwürdigkeit auswirken können.
Diese Praxis betrifft rund ein Drittel aller deutschen Mobilfunknutzer. In einem Gerichtsurteil wurde bereits festgestellt, dass diese Datenweitergabe unzulässig ist und den Betroffenen Schadensersatzansprüche von bis zu 5.000 Euro zustehen.
Telefónica wurde bereits im April 2023 wegen dieser Praxis verurteilt. Trotz dieses Urteils haben viele Mobilfunkanbieter ihre Praxis nicht geändert, so WBS.LEGAL und Legalbird.
Die Verbraucherschützer haben festgestellt, dass jeder dritte Mobilfunkvertrag von der unzulässigen Datenweitergabe betroffen ist. Rund 100.000 Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich bisher bei den Kanzleien gemeldet und werden voraussichtlich Schadensersatzansprüche geltend machen.
Quelle(n):
mobiFlip
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