Recht auf schnelles Internet ab 2022
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Jetzt wird es ernst für die Internetanbieter in Deutschland. Denn der Bundestag hat beschlossen, dass ab Mitte 2022 jeder Bürger bessere Festnetz-Internet-Verbindungen einfordern können. Das schnelle Internet wird damit zum Grundrecht.
Der Bundestag hat heute ein entsprechendes Gesetz beschlossen, nun muss es natürlich auch noch durch Bundesrat. Doch das gilt als Formsache. Dann wird es für den Download, Upload und die Latenz Mindestvorgaben geben.
Beim Download sind wohl 30 MBit/s als Richtwert geplant, doch dieser Wert soll dann mit den Jahren ansteigen. Zur Erinnerung, derzeit gilt ein „funktionaler“ Zugang zum Festnetz-Internet als Pflicht mit analogem 56-kBit/s-Zugang.
Die Untergrenzen für das „schnelle Internet“ sollen dann jedes Jahr aktualisiert werden, dadurch soll verhindert werden, dass die Kluft zwischen Stadt und Land weiter größer wird.
Ab Juni 2022 können sich betroffene Nutzer bei der Bundesnetzagentur beschweren, dann wird die Beschwerde geprüft und dann je nach Sachlage ein Anbieter mit der Verlegung von schnellen Leitungen beauftragt. Bezahlt wird die Sache dann aus einem von Telekommunikationsunternehmen gefüllten Finanztopf.
Quelle(n):
teltarif.de
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