Risiken des Datenschutzes durch Apps: Wie mobile Anwendungen die Privatsphäre gefährden können
Unsere Smartphones sind voll mit Apps. Ob Social Media, Spiele oder nützliche Tools wie der Kalender. Oftmals werden mobile Anwendungen heruntergeladen, ohne einen Blick in das Kleingedruckte zu werfen. Dabei ist der Download von Apps durchaus ein Risiko. Immerhin greifen viele Anwendungen auf persönliche Daten zurück. Gerade auf dem Firmenhandy kann das zum Problem werden.
Daten sind auf dem Smartphone keinesfalls sicher
Wenn Mitarbeiter ein Firmenhandy ausgestellt bekommen, muss unbedingt auf den Datenschutz hingewiesen werden. Hier ist es hilfreich, wenn Unternehmen bereits Leitlinien entwickelt haben und mithilfe eines ISMS arbeiten. So gibt es einen klar abgesteckten Rahmen, was mit dem Smartphone erlaubt ist und was nicht. Durch die hauseigene IT lassen sich diverse Websites beispielsweise per se blockieren. So wird eine wichtige Maßnahme getroffen, um Malware oder Spyware auf dem Firmenhandy zu verhindern. Doch hinsichtlich der Apps lassen sich nur wenige Vorkehrungen treffen. Hier ist es an den Mitarbeitern, soziale Medien und Co. mit Bedacht zu nutzen. Oftmals greifen Apps im Hintergrund nämlich unbemerkt auf weitere Daten auf dem Smartphone zu.
Datenschutz selbst in die Hand nehmen
Wenn man eine App heruntergeladen hat, lohnt sich direkt ein Blick in die Einstellungen. Dabei wird schnell ersichtlich, worauf genau die Applikation eigentlich zurückgreifen. Standort, Kontaktdaten und Co. können Sie dann einfach manuell deaktivieren. So ist sichergestellt, dass eine vermeintlich harmlose App auch harmlos bleibt und nicht unbemerkt in Ihre Privatsphäre eingreift. Einige Apps setzen gewisse Parameter aber voraus. So kann man Snapchat beispielsweise nicht nutzen, ohne die Freigabe für die Kamera zu erteilen. WhatsApp hingegen braucht die Kontaktdaten, um funktionieren zu können. Doch auch hier kann man in Bezug auf den Datenschutz noch einmal nachschärfen. So kann man diesen Apps beispielsweise den Zugang zu den Fotos untersagen. Bilder lassen sich aber dennoch versenden, indem Sie die Freigabe einzeln erteilen.
Was Apps dürfen, vielen Mitarbeitern aber nicht bekannt ist
Auf einem Android-Smartphone darf eine App grundsätzlich Fotos und Videos mit der Kamera erstellen. Das könnte in erster Linie zu einigen peinlichen Schnappschüssen führen. Gezielt angewendet, kann eine solche App aber auch zur Betriebsspionage genutzt werden. Eine App kann unter Umständen auch ohne individuelle Zustimmung eine SMS senden. So ließe sich ein Cyberangriff ganz unbemerkt durchführen und binnen kurzer Zeit könnten die Telefone der gesamten Belegschaft infiziert werden. Immerhin vermutet man hinter einem Link von einem Arbeitskollegen keine Bedrohung. Erteilt man der App nach dem Download hingegen den uneingeschränkten Zugriff auf das Internet, können persönliche Daten ohne weitere Zustimmung abgegriffen und weiterverwendet werden. Unter Umständen lassen sich so Zugangsdaten abgreifen, sodass Cyberkriminelle unbemerkt und über lange Zeit hinweg viel Schaden anrichten können.
Vorsicht ist besser als Nachsicht
Das Smartphone wird oft mit wenig Bedacht genutzt, immerhin ist es zum wichtigen Gadget im Alltag geworden und viele Nutzer sind der Meinung, gut damit umgehen zu können. Dadurch kommt es häufig aber auch zu einer Nachlässigkeit im Bereich des Datenschutzes und der Privatsphäre. Gerade im Unternehmenskontext kann das zum großen Problem werden. So können nicht nur sensible Daten gestohlen werden, auch bei Hacking-Angriffen werden Smartphones immer häufiger zum Einfallstor.
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