Schufa: Europäischer Gerichtshof sägt am Geschäftsmodell
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein wichtiges Urteil zur Schufa gefällt. Demnach dürfen sich Unternehmen bei Kredit- und Vertragsentscheidungen nicht mehr ausschließlich auf den Schufa-Score stützen.
Der Schufa-Score ist eine Bewertung der Kreditwürdigkeit einer Person, die auf Basis öffentlich zugänglicher Daten wie Zahlungsverhalten, Kreditinanspruchnahmen und Insolvenzen erstellt wird. Der Score wird als Zahlenwert zwischen 0 und 100 angegeben, wobei 100 die beste Bonität darstellt.
Das Urteil des EuGH stützt sich auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die vorsieht, dass Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung für Personen nicht allein durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden dürfen.
Im konkreten Fall ging es um einen deutschen Bürger, dem aufgrund seines Schufa-Scores ein Kreditantrag verweigert wurde. Der Bürger klagte gegen die Kreditentscheidung und argumentierte, dass der Schufa-Score nicht aussagekräftig genug sei, um eine Kreditentscheidung zu treffen.
Der EuGH gab dem Bürger Recht und entschied, dass der Schufa-Score eine automatisierte Entscheidung im Sinne der DSGVO darstellt. Unternehmen dürfen dem Schufa-Score daher keine ausschlaggebende Rolle bei Kredit- und Vertragsentscheidungen einräumen.
Das Urteil des EuGH hat weitreichende Folgen für die Schufa und die Unternehmen, die den Schufa-Score nutzen. Unternehmen müssen nun ihre Kredit- und Vertragsentscheidungen neu bewerten und dürfen den Schufa-Score nicht mehr als alleiniges Entscheidungskriterium heranziehen.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies, dass sie sich bei Kredit- und Vertragsanfragen nicht mehr ausschließlich auf den Schufa-Score verlassen können. Unternehmen müssen nun auch andere Faktoren, wie zum Beispiel die persönliche Situation des Verbrauchers, berücksichtigen.
Quelle(n):
EU
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