Smartphones und Tablets: Akkus dürfen auch weiterhin fest verbaut werden
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Eigentlich sah es danach aus, dass in der EU neue Smartphones und Tablets zukünftig mit einem wechselbaren Akku ausgestattet sein müssen. Doch daraus wird nun nichts, die Batterieverordnung der EU sieht dies nun nicht mehr vor.
Die im Dezember letzten beschlossene neue EU-Batterieverordnung verlangt, dass Akkus grundsätzlich vom Nutzer tauschbar sein müssen. Doch für die Hersteller von Smartphones und Tablets hat man eine Ausnahme hinzugefügt, denn die gilt weder für Smartphones noch Tablets.
Für Smartphones und Tablets wurden im November letzten Jahres Ökodesign-Regeln beschlossen, die den Herstellern die Wahl lassen: Entweder sind die Akkus von Smartphones und Tablets austauschbar oder aber der Akku ist fest verbaut und muss nach 500 Ladezyklen noch mindestens 83 Prozent und nach 1.000 Ladezyklen mindestens 80 Prozent seiner Kapazität aufweisen. Das dürften die meisten Akkus mittlerweile schaffen.
Wenn die Akkus fest verbaut sind, dann müssen die Smartphones außerdem staub- und wasserdicht sein. Hier dürfte es dann auch keine Probleme geben, dies sind die meisten Geräte mittlerweile ja auch schon, nur eben nicht nach IP68.
Die Ökodesign-Regeln treten nach einer Übergangsfrist von 21 Monaten in Kraft, die EU-Batterieverordnung hingegen erst später.
Quelle(n):
heise
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