Unitymedia darf private Router als WLAN-Hotspots nutzen
Unitymedia darf private Router als WLAN-Hotspots nutzen. Das hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt. Verbraucherschützer hatten dagegen geklagt.
Den einen oder anderen von euch dürfte das Urteil des Bundesgerichtshof betreffen. Dieser hat nun zugestimmt, dass der Anbieter Unitymedia ungefragt die privaten Router seiner Kunden zum Aufbau eines WLAN-Hotspots nutzen darf.
Die Verbraucherzentral Nordrhein-Westfalen hatte im Vorfeld dies als eine „unzumutbare Belästigung“ gehalten und dagegen geklagt. Die Klage wurde aber abgewiesen. Denn der Kunde hat die Möglichkeit, zu widersprechen.
Daher sei ein ausdrückliches Einverständnis des Kunden nicht nötig. Unitymedia darf zukünftig also die Router seiner Internetkunden ungefragt mit zusätzlicher Software ausstatten, um öffentliche WLAN-Hotspots einzurichten. Diese können dann auch Dritte außerhalb der Wohnung nutzen.
Das Berufungsgericht konnte keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Sicherheit, für Leistungseinbußen oder Mehrkosten zu Lasten der Kunden feststellen. Das Urteil (Az: I ZR 23/18) ist rechtskräftig.
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