X im Visier der Datenschutzbehörden: Illegale Nutzung von Nutzerdaten für KI-Training

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Quelle: X Corp.

Das soziale Netzwerk X (ehemals Twitter) gerät wegen des Trainings seiner KI-Modelle mit Nutzerdaten immer stärker unter Beschuss.

Die Datenschutz-Aktivisten von noyb haben insgesamt neun Beschwerden bei verschiedenen europäischen Datenschutzbehörden eingereicht.

X missachtet Datenschutzrechte

noyb wirft X vor, gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verstoßen, indem das Unternehmen die Nutzer nicht ausreichend über die Verwendung ihrer Daten für KI-Training informiert und ihre Einwilligung nicht eingeholt hat. Die Nutzung von personenbezogenen Daten für solche Zwecke ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen unzulässig.

Aufgrund der gravierenden Datenschutzverletzungen hat noyb sogenannte „Dringlichkeitsverfahren“ nach Artikel 66 DSGVO beantragt. Diese ermöglichen es den Datenschutzbehörden, schnell und effektiv gegen Rechtsverstöße vorzugehen.

Internationale Zusammenarbeit

Die Beschwerden wurden in mehreren europäischen Ländern eingereicht, um den Druck auf X zu erhöhen und eine einheitliche Vorgehensweise der Datenschutzbehörden zu gewährleisten. Die irische Datenschutzkommission (DPC), die für X als Hauptzuständige gilt, ist bereits mit einem eigenen Verfahren gegen das Unternehmen beschäftigt.

Was passiert als nächstes?

Die europäischen Datenschutzbehörden müssen nun entscheiden, wie sie mit den Beschwerden umgehen. Mögliche Konsequenzen für X könnten hohe Geldbußen, Einschränkungen bei der Datenverarbeitung oder sogar ein Verbot bestimmter Praktiken sein.

Quelle(n):
Caschys Blog

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